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Irland: NID - an Goath - 23.01.2026 Das National Institute for Defence Studies (NID) ist eine verdeckt operierende Organisation, die an der Schnittstelle zwischen staatlichen Sicherheitsstrukturen und dem Übernatürlichen agiert. Offiziell als staatlich finanzierte Forschungs- und Ausbildungseinrichtung geführt, nimmt das Institut faktisch eine Sonderrolle ein, die weit über die klassische Sicherheitsforschung hinausgeht. Seine tatsächliche Funktion liegt nämlich viel mehr in der Prävention, Kontrolle und Eindämmung übernatürlicher Gefahren, ohne deren Existenz gegenüber der unwissenden Bevölkerung offenzulegen. Dabei versteht sich das NID nicht als klassische Strafverfolgungsbehörde, sondern als stabilisierender Akteur, der dort eingreift, wo reguläre staatliche Strukturen weder vorbereitet noch handlungsfähig wären. Gegründet wurde das NID in den 1970er Jahren vor dem Hintergrund eskalierender Konflikte und hatte zunächst das erklärte Ziel, ungewöhnliche Gewaltverbrechen zu untersuchen und wissenschaftlich einzuordnen. Erst im Laufe seiner Tätigkeit verdichteten sich die Hinweise darauf, dass ein Teil dieser Vorfälle nicht allein weltlichen Ursprungs sein konnten. Mit dieser Erkenntnis wandelte sich der Auftrag des Instituts grundlegend. Von da an ging es nicht mehr nur um Aufklärung, sondern um die aktive Verhinderung eines Maskeradenbruchs und um den Schutz beider Seiten: der unwissenden Bevölkerung ebenso wie der übernatürlichen Gesellschaft, deren Existenz durch Offenlegung existenziell bedroht wäre. Das NID verfolgt dabei keinen dogmatischen Vernichtungsansatz. Offene Konfrontation, insbesondere tödliche Gewalt, gilt als Ultima Ratio. Stattdessen liegt der Fokus klar auf Vermeidung, Kontrolle, Eindämmung und langfristige Stabilisierung. Wo möglich, setzt das Institut auf Vermittlung und Einflussnahme und arbeitet über bestehende Strukturen – sowohl staatlich wie übernatürlich – hinweg. Anonyme Meldewege sorgen an dieser Stelle dafür, dass auch andere Behörden das NID informieren können, ganz, ohne dass klar ist, an wen hier eigentliche eine Meldung rausgeht. Gleichzeitig schreckt das NID nicht davor zurück, Informationen gezielt zu manipulieren, zurückzuhalten oder vollständig aus dem öffentlichen Diskurs zu entfernen, sofern dies zur Wahrung der Stabilität erforderlich ist. Wahrheit wird deshalb innerhalb des Instituts als etwas verhandelbares gewertet und vollständig von Moral befreit, weil Wahrheit unter Umständen eben gefährlich ist. Obwohl das NID formell staatlichen Stellen zugeordnet ist, agiert es operativ weitgehend autonom. Entscheidungsprozesse sind strikter Hierarchie unterworfen und unterliegen keiner externen Kontrolle im klassischen Sinne. Das Direktorium besitzt die umfassende Entscheidungsgewalt, insbesondere in Situationen, die als potenzielle Bedrohung für die gesellschaftliche Stabilität eingestuft werden. Diese bewusste Abschottung nach außen ist wichtig, um die Wirksamkeit des NID gewährleisten zu können. Das Institut folgt dabei seinem Grundsatz: Stabilität geht vor Wahrheit 1976 ins Leben gerufen und offiziell als staatlich finanzierte Forschungs- und Ausbildungseinrichtung geführt, war das NID anfänglich zuständig für Verbrechen, die im Kontext des Nordirlandkonfliktes geschahen. Offiziell wurde kommuniziert, dass es sich beim NID um ein Institut rund um Sicherheitsforschung, strategische Kommunikation und ziviler Krisenprävention handelte. Es sollten Statistiken erhoben werden und Logiklücken in Ermittlungen aufgearbeitet werden. Zudem wurde offiziell an krisensicherer Kommunikation geforscht. Damit fügte sich das NID seinerzeit nahtlos in die damalige sicherheitspolitische Lage ein. Tatsächlich war die Gründung des NID eine Reaktion auf eine auffällige Häufung von Gewaltverbrechen, deren Muster sich nicht schlüssig in bestehende Erklärungsmodelle einordnen ließen. Die politischen Entscheidungsträger gingen zunächst davon aus, dass es sich um Auswüchse eines zunehmend entgrenzten innerstaatlichen Konflikts handelte, begünstigt durch die bürgerkriegsähnlichen Zustände und die paramilitärischen Strukturen, die auch in Dublin Zuflucht fanden und dort ihre Operationen planten. Die Sicherheitslage galt als angespannt, wenngleich Dublin vom Terror weitestgehend verschont blieb. In den ersten Jahren beschränkte sich die Arbeit des NID auf die Analyse ungewöhnlicher Mordfälle, die Auswertung forensischer Abweichungen und die Entwicklung alternativer Ermittlungsansätze. Bereits zu diesem Zeitpunkt fiel jedoch auf, dass bestimmte Tatmuster, Verletzungsbilder und Tatorte nicht mit bekannten Formen politischer oder organisierter Gewalt in Einklang zu bringen waren. Während diese Abweichungen anfangs als statistische Ausreißer betrachtet wurden, verdichteten sich mit zunehmender Fallzahl die Hinweise darauf, dass ein Teil der untersuchten Verbrechen nicht allein durch menschliche Täter erklärbar war. Die Eskalation der The Troubles bot hierfür den idealen Deckmantel: Chaos, Angst und eine fragmentierte Sicherheitslage ermöglichte es auch in Irland, dass außergewöhnliche Ereignisse als Teil eines ohnehin entgleisenden Konflikts zu verbuchen waren. Der Wendepunkt in der Geschichte des NID lag weniger in einer einzelnen Entdeckung als in der allmählichen Erkenntnis, dass bestehende Erklärungsmodelle systematisch versagten. Getreu dem internen Leitsatz, dass am Ende jener Erklärungsansatz verbleibt, der übrig ist, wenn alle anderen abschlossen wurden (Ockhams Rasiermesser), gelangte ein kleiner Kreis innerhalb des Instituts zu der unausweichlichen Schlussfolgerung, dass übernatürliche Akteure existieren mussten. Diese Erkenntnis wurde zunächst weder offen benannt, noch institutionell verankert. Stattdessen entwickelte sich innerhalb des NID eine informelle Parallelstruktur, die begann, Fälle unter neuen Prämissen zu bewerten, ohne diese nach außen zu kommunizieren. Bis Mitte der 1980er Jahre ging das Institut offiziell weiterhin davon aus, sich mit besonders ungewöhnlichen, aber letztlich erklärbaren Gewaltverbrechen zu befassen. Intern jedoch hatte sich das Arbeitsverständnis bereits verschoben. Die Erkenntnis, dass eine bislang verborgene Parallelgesellschaft existierte, machte ein Eingreifen notwendig, das über reine Aufklärung hinausging. Gleichzeitig wurde deutlich, dass eine Offenlegung dieses Wissens – insbesondere in einer ohnehin hochgradig polarisierten Gesellschaft – unkontrollierbare Folgen nach sich ziehen würde. Die Gefahr einer Massenpanik, kombiniert mit der realen Möglichkeit einer erneuten, diesmal umfassenderen Verfolgung übernatürlicher Wesen, wurde als inakzeptables Risiko bewertet. In dieser Phase begann das NID, seine Tätigkeiten systematisch auszuweiten. Insbesondere die Verschleierung war ein häufig genutztes Mittel. Beweismittel verschwanden, Zeugenaussagen wurden diskreditiert, alternative Narrative gezielt gestreut. Parallel dazu knüpfte das Institut erste vorsichtige Kontakte zu akademischen und okkulten Kreisen, insbesondere im universitären Umfeld, um das eigene Wissensdefizit auszugleichen. Diese Zusammenarbeit erfolgte fragmentiert und unter strikter Geheimhaltung, da selbst innerhalb des NID nur ein begrenzter Personenkreis über das tatsächliche Ausmaß der Erkenntnisse informiert war. Diese Ausweitung unterlag den Entscheidungen von Reginald Campbell, der 1983 ins Direktorium des NID aufgenommen wird. Mit der zunehmenden Klarheit über die Existenz und Vielfalt übernatürlicher Wesen veränderte sich auch die strategische Ausrichtung des Instituts. Das NID verstand sich von jetzt an nicht mehr ausschließlich als Schutzschild der unwissenden Bevölkerung, sondern ebenso als Schutzinstanz für die übernatürliche Gesellschaft. Ziel war es, ein Gleichgewicht zu erschaffen – oder zumindest aufrechtzuerhalten – das beiden Seiten ein Fortbestehen ermöglichte, ohne die Maskerade zu gefährden. Erste Versuche, in einen Dialog mit übernatürlichen Akteuren zu treten, waren von Misstrauen geprägt und nicht selten erfolglos. Die Erinnerung an frühere Verfolgungen saß tief und die Vorstellung, dass eine menschliche Institution als ordnende Instanz eingesetzte wurde, lehnten die Clans und insbesondere die Coven grundsätzlich ab. Trotz dieser Rückschläge setzte das NID seine Bemühungen fort. Über die Jahre entwickelte sich insbesondere durch die Vehemenz von Reginald Campbell und seinen beiden Direktoriumsmitgliedern das NID zu einem hochspezialisierten Akteur, der nicht nur auf akute Vorfälle reagieren konnte, sondern auch zunehmend versuchte, präventiv zu agieren. Die Entscheidung, zentrale staatliche Stellen nicht über die Existenz des Übernatürlichen zu informieren, markierte den endgültigen Bruch mit klassischen Kontrollmechanismen. Innerhalb des Instituts war dieser Schritt umstritten, wurde jedoch letztlich als notwendig erachtet. Die Führungsebene bewertete das Risiko politischer Instrumentalisierung, öffentlicher Hysterie und unkontrollierbarer Gewalt als zu hoch, um eine Offenlegung zu rechtfertigen. In der Folge wurde das NID zu einem Mitspieler mit eigener Agenda, dessen Handeln sich weniger an ethischen Maßstäben als an eigenen Definitionen orientierte. Beständigkeit ist heute die oberste Priorität des NID. Das Institut zeigt sich gesprächs- und nicht zuletzt auch hilfsbereit. Letztendlich wollen alle dasselbe: Das sichere Fortbestehen der übernatürlichen Gesellschaft ohne einen Maskeraden Bruch gegenüber unwissender Mitmenschen. Nach außen hin ist das NID dem irischen Department of Defence unterstellt und wird offiziell als forschungsähnliche, sicherheitspolitische Einrichtung geführt. Diese formale Einbettung erfüllt in erster Linie eine Schutzfunktion: Sie verleiht dem Institut den Anschein regulärer staatlicher Zugehörigkeit, ermöglicht den Zugriff auf Ressourcen und schfft eine administrative Fassade, hinter der sich operative Tätigkeiten verbergen lassen, die andernfalls erklärungsbedürftig wären. Damit ist die Existenz des NID etwas, dem man weder Misstrauen noch besondere Aufmerksamkeit schenkt. Die meisten Menschen haben davon vermutlich noch nicht einmal gehört. Tatsächlich jedoch wird das Institut nicht durch das Verteidigungsministerium gesteuert. Die operative Deckung erfolgt über die Irish Intelligence Section (G2), die dem NID den notwendigen Handlungsspielraum verschafft, ohne formale Weisungsbefugnis auszuüben. Diese Konstellation ist übrigens bewusst gewählt: Die Legitimation funktioniert so auf zweierlei Ebene. Das Department of Defence liefert dem Institut die Berechtigungen, das G2 hingegen spielt den Puffer gegenüber möglicher politischer Einflussnahme. Weisungen von außen werden so gefiltert, umgedeutet oder abgewehrt, bevor sie überhaupt die operative Ebene erreichen. Das NID ist damit zwar Teil staatlicher Strukturen, aber nicht in deren Entscheidungslogik gebunden. Eine echte Kontrollinstanz existiert faktisch nicht mehr. Spätestens mit der Erkenntnis, dass ein nicht unerheblicher Teil der untersuchten Vorfälle übernatürlichen Ursprungs war, wurde innerhalb der Führungsebene entschieden, diese Information nicht nach außen zu tragen. Innerhalb des NID selbst gilt politische Neutralität nur eingeschränkt. Das Institut versteht sich nicht als unparteiisch im klassischen Sinne, sondern viel mehr als überpolitisch. Entscheidungen orientieren sich nicht an dem politischen Zustand Irlands, sondern an der internen Bewertung von Risiken für die gesellschaftliche Stabilität. In Konfliktfällen wird nicht gefragt, was politisch gewünscht ist, sondern was langfristig kontrollierbar bleibt. Diese Haltung führt zwangsläufig zu einer eigenen Agenda. Das NID schützt und dient – jedochnicht dem Staat, sondern dem Ziel, eine funktionierende Gesellschaft aufrechtzuerhalten, auf der zwei gänzlich unterschiedliche Seiten miteinander koexistieren müssen. Das National Institute for Defence Studies verfügt über keine eigene Haushaltsposition. Das Institut taucht weder als eigenständiger Posten im Staatshaushalt auf, noch ist es Gegenstand parlamentarischer Budgetdebatten oder regulärer Haushaltskontrollen. Dabei handelt es sich natürlich keineswegs um ein Versehen. Staatliche Mittel erreichen das NID nicht direkt, sondern ausschließlich indirekt. Das Department of Defence fungiert dabei nicht als klassischer Geldgeber, sondern als formale Durchlaufstelle. Finanzielle Mittel werden über bestehende Budgetposten bereitgestellt, die nach außen hin einem anderen Zweck dienen. Innerhalb dieser Sammel- und Zweckbudgets werden einzelne Projekte, Maßnahmen oder Forschungsansätze finanziert, die faktisch durch das NID umgesetzt oder koordiniert werden. Das bedeutet: Offiziell finanziert das Department of Defence keine Organisation namens NID, sondern genehmigt und verwaltet Mittel für eine Vielzahl sicherheitsrelevanter Vorhaben, aus denen das NID operativ gespeist wird. Umfang, Gesamtvolumen und tatsächliche Verwendung dieser Mittel sind selbst für externe staatliche Stellen nicht als zusammenhängendes Budget nachvollziehbar. Es existiert keine zentrale Übersicht. Diese Struktur erlaubt es dem NID, staatliche Ressourcen zu nutzen, ohne einer formalen politischen Steuerung oder Kontrolle zu unterliegen. Sie verhindert zeitgleich, dass das NID als solches namentlich auftritt. Parallel dazu existiert eine zweite, inoffizielle Finanzierungsebene. Über verdeckte Kanäle, Stiftungen und private Zuwendungen fließen dem NID erhebliche Mittel aus wissenden Kreisen zu. Dazu zählen vermögende Einzelpersonen, übernatürliche Akteure aus dem weltweit gesponnenen Netzwerk sowie Spendengelder. Diese Gelder sind nicht zweckgebunden im klassischen Sinne, sondern dienen der Absicherung operativer Freiheiten: Ergänzt wird dieses Modell durch eigene Einnahmen des Instituts, die bewusst außerhalb der offiziellen Haushaltslogik generiert werden. Über die Abteilung Supernatural Relations werden unter anderem falsche Identitäten, Ausweisdokumente und logistische Unterstützung für übernatürliche Akteure bereitgestellt. Hinzu kommt diskrete Vermittlungs- und Schutzleistungen, die gegen Entgelt erfolgen und dem NID zugleich zusätzlichen Einfluss verschaffen. Diese Einnahmen sind unauffällig aber kontinuierlich. Hierbei bietet auch das Unternehmen der O'Dea Brüder eine Einnahmequelle, da man miteinander Geschäfte macht. So beliefert das kleine Imperium der beiden Brüder das NID beispielsweise mit Waffen und anderen Mitteln zu Kampf und Selbstverteidigung, ist aber auch Exporteur für Mittel, die anderen Staaten bereitgestellt werden müssen, sofern dies notwendig ist. Dazu gehört auch die sichere Überfahrt für Mitglieder des NID in anderes Staatsgebiet, ohne offizielle Einreiseerlaubnis. Es existiert keine offene oder offiziell kommunizierte Möglichkeit, sich gezielt beim National Institute for Defence Studies zu bewerben. Personen, an deren Fähigkeiten, Wissen oder Profil das Institut ein entsprechendes Interesse hat, werden aktiv rekrutiert. Die hierfür zuständige Recruitment-Abteilung ist in andere staatliche und staatsnahe Organisationen eingebunden und sucht gezielt nach vielversprechenden Talenten in relevanten Bereichen. Einladungen zu Vorstellungsgesprächen erfolgen erst nach umfassender interner Prüfung; zu diesem Zeitpunkt liegen dem Institut bereits ausreichende Informationen vor, um eine fundierte Entscheidung über Eignung, Verwendbarkeit und potenzielle Risiken zu treffen. In einzelnen Fällen verfügt das NID zu diesem Zeitpunkt bereits über genügend Einflussmittel, um eine Mitarbeit notfalls auch mit erhöhtem Nachdruck einzufordern. Unabhängig davon nimmt das Institut Initiativbewerbungen ausschließlich im Rahmen seiner offiziell kommunizierten Tätigkeitsfelder entgegen. Diese betreffen insbesondere forschungs-, analyse- und ausbildungsbezogene Programme sowie projektgebundene Mitarbeit in sicherheitsrelevanten Bereichen. Solche Bewerbungen gelten formell als unverbindliche Interessenbekundungen und begründen weder einen Anspruch auf Aufnahme noch auf weitergehende Informationen über Struktur, tatsächliche Aufgaben oder operative Tätigkeiten des Instituts. Sie eröffnen keinen Zugang zum operativen Kernbereich des NID. Für das Institut dienen Initiativbewerbungen primär als zusätzlicher Prüf- und Identifikationsanlass. Eingehende Bewerbungen können intern einer erweiterten Bewertung unterzogen werden, die. fachliche, persönliche und strategische Aspekte umfasst. Art, Umfang und Ergebnis dieser Prüfung werden der bewerbenden Person nicht offengelegt. Ein möglicher weiterer Kontakt erfolgt gegebenenfalls in einem neuen, formal getrennten Kontext und steht nicht zwingend in erkennbarem Zusammenhang mit der ursprünglichen Bewerbung. Wissende Menschen, die bereits Kenntnis von der Existenz übernatürlicher Strukturen besitzen und einen Sinn in der Arbeit des NID erkennen, können über entsprechende Netzwerke eine Initiativbewerbung einreichen. Auch in diesen Fällen entbindet eine Bewerbung nicht von einer umfassenden Hintergrundüberprüfung. Forschende, Analysten oder Auszubildende hingegen bewerben sich ausschließlich im Rahmen der offiziellen Fassade des Instituts und werden entsprechend dieser Deckfunktion eingesetzt, ohne zwangsläufig Kenntnis über den tatsächlichen Wirkungsbereich des NID zu erlangen. Personen, die durch Zufall oder äußere Umstände mit dem Übernatürlichen in Berührung geraten, werden je nach Einschätzung der Lage entweder neutralisiert oder in geeigneter Form an das Institut gebunden. Ein frühzeitiges Verlassen der Organisation ist nur unter eng definierten Umständen möglich. Die in diesem Fall erforderlichen Geheimhaltungsvereinbarungen sind bindend. Das NID verfügt über ausreichende Mittel, um Verstöße gegen diese Verpflichtungen nachhaltig zu unterbinden. Wer für das Institut arbeitet, tut dies nicht auf Probe. Ein Ausscheiden erfolgt entweder kontrolliert – oder endgültig. Das Direktorium bildet die oberste Führungsebene des NID und stellt die einzige Instanz dar, in der strategische, operative und politische Entscheidungsgewalt zusammenläuft. Es besteht aus drei Mitgliedern, deren Existenz, Zusammensetzung und konkrete Zuständigkeiten nach außen hin nicht transparent gemacht werden. Öffentlich tritt, sofern überhaupt notwendig, lediglich ein einzelnes Mitglied als Repräsentant des Instituts in Erscheinung, während die übrigen Direktoren vollständig im Hintergrund agieren. Diese Struktur dient nicht nur der Abschirmung, sondern gewährleistet zugleich die innere Stabilität des NID. Die Mitglieder des Direktoriums wurden und werden nicht als Führung eines eigenständigen Instituts ernannt. Stattdessen besetzen das Department of Justice sowie das Department ofDefence jeweils sicherheitsrelevante Schlüsselpositionen im Bereich innerer Sicherheit, strategischer Analyse und Krisenprävention. Diese Funktionen existieren offiziell unabhängig voneinander, ihre Zuständigkeitsbereiche überlappen sich jedoch in der operativen Praxis. Erst aus der Überlagerung entsteht die faktische Leitung des NID. Intern wird diese Führungsstruktur als Direktorium bezeichnet, ohne dass dieser Begriff nach außen hin verwendet wird. Jedes Mitglied des Direktoriums übernimmt intern einen eigenen Schwerpunktbereich. Diese Aufgabenteilung ist zwar funktional, jedoch nicht strikt voneinander getrennt. Alle Direktoren sind befugt, Entscheidungen auch außerhalb ihres jeweiligen Schwerpunktes zu treffen, sofern die Lage dies erfordert. Die Rollen können rotieren, sind jedoch niemals unbesetzt. Entscheidungen werden in der Regel gemeinsam getroffen, einfache Mehrheiten sind ausreichend. In akuten Notlagen genügt die Entscheidung eines einzelnen Direktors, ohne dass eine nachträgliche Legitimation erforderlich wäre. Eine übergeordnete Kontroll-Instanz gibt es nicht. Gegenwärtig sind alle drei Direktoriumspositionen besetzt durch zwei Männer und eine Frau. Er gilt als das strategische Zentrum des NID und hält einen Großteil der operativen und strukturellen Fäden in seinen Händen. Unter seiner Führung verdichteten sich die internen Erkenntnisse, dass ein signifikanter Teil der untersuchten Gewaltverbrechen übernatürlichen Ursprungs war. Die Existenz des Übernatürlichen war Campbell nicht fremd, wohl aber die Einsicht, dass die breite Bevölkerung für dieses Wissen weder vorbereitet noch kontrollierbar war. Zwei der damaligen Direktoriumsmitglieder sprachen sich dafür aus, diese Erkenntnisse an das Innen- und Verteidigungsministerium weiterzugeben. Campbell und das verbliebene Mitglied des Direktoriums bewerteten diesen Schritt als existenzielle Bedrohung für die Stabilität des Instituts wie auch der Gesellschaft. In der Folge kam es zu einem gezielten internen Machtkampf, in dessen Verlauf die beiden Direktoren diskreditiert und ihrer formalen Zuständigkeiten entkleidet wurden. Da zu diesem Zeitpunkt bereits keine externe Instanz mehr existierte, die einen vollständigen Überblick über die internen Entscheidungsstrukturen des NID besaß, blieb dieser Umbruch ohne politische Konsequenzen. Nach einer umfassenden Vertuschung übernahm Campbell faktisch die Leitung des NID. Zwar blieb es formal bei einem dreiköpfigen Direktorium, doch ist das Institut in seiner heutigen Form maßgeblich durch Reginalds Entscheidungen, Prioritäten und strategische Ausrichtung geprägt. Das NID existiert so, wie es das tut, weil er es entsprechend geformt hat. Die Abteilung ist für die Identifikation, Vorauswahl und formale Anwerbung neuer Mitarbeitender zuständig. Nach außen hin agiert sie als Teil der offiziell kommunizierten Struktur des NID und ist organisatorisch im Bereich Personalentwicklung und strategische Nachwuchsgewinnung verortet. Recruitment tritt nicht offen als operative Einheit des NID auf. Kontaktaufnahmen erfolgen stets über bestehende staatliche oder staatsnahe Strukturen (z.B. Universitäten sowie ggf. Forschungsprogramme und militärische Ausbildungseinrichtungen), sodass eine direkte Zuordnung zum tatsächlichen Aufgabenbereich des Instituts vermieden wird. Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise Faktisch ist Recruitment die erste sicherheitsrelevante Filterinstanz des NID. Die Abteilung überhaupt nähergebracht werden darf. Kontaktaufnahme & Transparenzgrad Recruitment agiert grundsätzlich verdeckt. Zuständigkeiten & Überschneidungen Recruitment arbeitet eng zusammen mit: o Liefert Vorabinformationen, Risikoeinschätzungen und Fallverknüpfungen o Meldet Personen, die durch Zufall oder Ermittlungen auffällig geworden sind o Bei wissenden Menschen oder übernatürlichen Kandidaten o Einschätzung sozialer Netzwerke, Clanbindung, Loyalitäten o Übernimmt Kandidaten erst nach Abschluss der Rekrutierungsphase o Recruitment bleibt im Hintergrund ansprechbar, greift jedoch nicht mehr operativ ein o Wenn im Rahmen eines Auftrages jemand an Recruitment übergeben wird Übernatürliche Kandidaten Diese können grundsätzlich rekrutiert werden, unterliegen jedoch einer gesonderten Bewertung. Es wird geprüft: durch Recruitment, sondern durch Rücksprache mit Grenzen & Grauzonen Recruitment ist keine freiwillige Anlaufstelle. Recruitment selbst übt keinen Zwang aus, bereitet jedoch die strukturellen Voraussetzungen dafür vor. Personalstärke 3 feste Mitglieder Alle drei verfügen über: Die Abteilung Training & Assessment ist für die Ausbildung, Einarbeitung und formale Qualifizierung neu angeworbener Mitarbeiter zuständig. Nach außen hin agiert sie als Teil der offiziell kommunizierten Ausbildungs- und Forschungsstruktur des NID und ist organisatorisch im Bereich Weiterbildung, Krisenprävention und sicherheitsrelevante Schulungsprogramme zugeordnet. Offiziell vermittelt die Abteilung Kenntnisse in Ethik, Krisenmanagement, Konfliktanalyse, strategischer Kommunikation sowie spezialisierten Fachbereichen, die dem jeweiligen Einsatzfeld der Mitarbeitenden entsprechen. Training & Asssessment tritt dabei nicht als operative Einheit auf, sondern als institutionalisierte Ausbildungsstelle. Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise Faktisch ist Training & Assessment die erste kontrollierte Kontaktstelle zwischen neuen Mitarbeitenden und dem tatsächlichen Wirkungsbereich des NID. Die Abteilung übernimmt Kandidaten erst nach Abschluss der Rekrutierungsphase und ist zuständig für: Die Abteilung fungiert somit nicht nur als Ausbildungs-, sondern auch als zweite sicherheitsrelevante Filterinstanz. Personen, die den Anforderungen nicht standhalten, werden frühzeitig ausgesiebt oder in unkritische Tätigkeitsbereiche verschoben. Zudem übernimmt die Abteilung auch die praktische und physische Ausbildung für operative Einheiten. Regelmäßige Fitnesstests, Übungseinheiten und auch Gesundheitschecks werden von der Abteilung angeordnet oder ggf. durchgeführt. Dasselbe gilt für Truppenübungen im Bereich Tactical Reactions. Kontaktaufnahme & Transparenzgrad Die Abteilung agiert semi-offen. o Die zukünftige Verwendung dies erfordert o Und die psychologische Eignung bestätigt wurde Zuständigkeiten & Überschneidungen Die Abteilung arbeitet eng zusammen mit: o Übergabe der Kandidaten inklusive Akten o Rückmeldung bei Abbruch oder Auffälligkeiten o Laufende Risiko- und Loyalitätsbewertung o Beobachtung von Reaktionen auf Wissensoffenlegung o Vermittlung aktueller Forschungsstände o Schulungen zu Sicherheitsprotokollen, Schutzmaßnahmen und Risiken o Einbindung übernatürlicher Dozenten oder externer Fachpersonen o Kulturelle und strukturelle Einordnung übernatürlicher Gesellschaften Übernatürliche Inhalte & Dozenten Die Vermittlung von Wissen über übernatürliche Wesen erfolgt möglichst praxisnah. Wo es die Sicherheitslage erlaubt, werden Angehörige der jeweiligen Spezies als Dozenten oder beratende Fachpersonen hinzugezogen. Diese Kontakte Grenzen & Grauzonen Training & Assessment ist keine neutrale Bildungseinrichtung. Personalstärke 1 Abteilungsleiter (Mathilda Campbell) 1 stellvertretender Abteilungsleiter (frei) Ergänzt durch je ein entsandtes Mitglied aus: Die Abteilung Intelligence fungiert nach außen hin als analytische Einheit des NID. Offiziell ist sie zuständig für die Sammlung, Auswertung und strategische Einordnung von Informationen, insbesondere im Kontext ungewöhnlicher Gewaltverbrechen, instabiler Lagen und komplexer Bedrohungsszenarien. Nach außen tritt Intelligence als klassische Analyse- und Auswertungseinheit auf, die statistische Auffälligkeiten identifiziert, Lagebilder erstellt und Entscheidungsvorlagen für andere staatliche Stellen vorbereitet. Ihre Existenz und Tätigkeit sind vollständig in die offizielle Fassade des NID integrierbar und wirken unauffällig. Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise Faktisch ist Intelligence das zentrale Beobachtungs-, Steuerungs- und Frühwarnsystem des NID. Die Abteilung: Darüber hinaus erstellt Intelligence Kontaktaufnahme & Transparenzgrad Die Abteilung agiert vollständig verdeckt. Zuständigkeiten & Überschneidungen Intelligence arbeitet eng zusammen mit: o Meldung potenziell relevanter Personen o Bereitstellung von Hintergrundanalysen und Risikoprofilen o Fortlaufende Bewertung der psychischen Stabilität neuer Mitarbeiter o Beobachtung von Reaktionen auf Wissensoffenlegung o Übergabe sensibler Fälle, bei denen Beweise, Zeugenaussagen oder Narrative angepasst werden müssen o Lageeinschätzung und Zielbewertungen o Operative Priorisierung bei akuten Bedrohungen o Bewertung übernatürlicher Netzwerke, Clan- und Covenstrukturen o Einschätzung von Loyalitäten und inneren Konflikten Umgang mit übernatürlichen Informationen Die Abteilung unterscheidet strikt zwischen Grenzen & Grauzonen Die Abteilung unterliegt keiner externen Kontrolle im klassischen Sinne. Rechenschaft schuldet Intelligence maximal dem Direktorium. Grundsätzlich gilt Personalstärke 18 feste Mitglieder 1 Abteilungsleiter (frei) 1 stellvertretender Abteilungsleiter (frei) 3 Undercover-Mitarbeiter (3/3 frei) Mitarbeitende (13/13 frei) Alle verfügen über Die Abteilung Concealment ist nach außen hin für Informationskontrolle, Schadensbegrenzung und strategische Kommunikation zuständig. Offiziell befasst sie sich mit der Bewertung und Einordnung sensibler Vorfälle, der Koordination behördenübergreifender Kommunikation sowie der Korrektur von Fehlinformationen im öffentlichen Raum. In dieser Funktion tritt Concealment als unauffällige Schnittstelle zwischen Analyse, Behördenkommunikation und Medienwahrnehmung auf. Die Abteilung ist so positioniert, dass ihr Handeln stets plausibel als Teil regulärer Krisenkommunikation oder administrativer Nachbereitung erklärbar bleibt. Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise Faktisch ist Concealment die aktive Maskierungsinstanz des NID. Die Abteilung Nicht nur akute Vorfälle werden bearbeitet, sondern auch Situationen, bei denen absehbar ist, dass sie zu einem Maskeraden Bruch führen können. Dabei geilt Kontaktaufnahme & Transparenzgrad Concealment agiert verdeckt bis indirekt offen, abhängig vom Kontext. Zuständigkeiten & Überschneidungen Concealment arbeitet eng zusammen mit: o Identifikation relevanter Vorfälle o Bewertung, welche Informationen gefährlich sind o Nachbereitung von Einsätzen o Beseitigung von Spuren nach operativen Maßnahmen o Abstimmung mit übernatürlichen Akteuren, wenn deren Kooperation zur Wahrung der Maskerade erforderlich ist o Technische Mittel zur Datenmanipulation o Entwicklung neuer Werkzeuge zur Informationskontrolle Mittel & Methoden Die Abteilung bedient sich eines breiten Spektrums an Maßnahmen, darunter: Abstimmung mit anderen Abteilungen vorbereitet, sofern überhaupt nötig. Grenzen & Grauzonen Die Abteilung operiert bewusst jenseits ethischer Grundsätze. Interne Kontrollmechanismen existieren nur in Form gegenseitiger Beobachtung durch Intelligence und das Direktorium. Eine externe Kontrolle ist nicht vorgesehen. Personalstärke 10 feste Mitglieder 1 Abteilungsleiter (frei) 1 stellvertretender Abteilungsleiter (frei) 8 Mitarbeiter (8/8 frei) Alle verfügen über Die Abteilung Research & Resources ist die Forschungs- und Entwicklungsabteilung des NID. Nach außen hin entspricht sie dem ursprünglichen Gründungsauftrag des Instituts und ist offiziell zuständig für sicherheitsrelevante Forschung, Analyse ungewöhnlicher Gewaltphänomene sowie die Entwicklung präventiver und defensiver Maßnahmen. In der öffentlichen Darstellung befasst sich diese Abeilung mit: Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise Faktisch ist Research & Resources die technologische und wissenschaftliche Grundlage sämtlicher operativer Handlungsfähigkeiten des NID. Die Abteilung Die Ergebnisse fließen direkt in Kontaktaufnahme & Transparenzgrad Die Abteilung agiert semi-offen. Zuständigkeiten & Überschneidungen Die Abteilung arbeitet eng zusammen mit o Priorisierung von Forschungsfeldern o Bewertung strategischer Relevanz o Schulung zu Schutzmaßnahmen und Risiken o Vermittlung aktueller Forschungsstände o Entwicklung und Anpassung einsatzfähiger Mittel o Rückmeldung aus dem Feld o Kontaktvermittlung zu freiwilligen Probanden o Aushandlung von Forschungskooperationen Forschung an übernatürlichen Wesen Die Abteilung unterscheidet zwischen kooperativer und nicht kooperativer Forschung. Kooperative Forschung Schattenforschung Parallel existiert die nicht kooperative Forschung als inoffizielle Ebene. Diese wird als Schattenforschung bezeichnet. Sie betrifft Grenzen & Grauzonen Research & Resources bewegt sich in einem permanenten Spannungsfeld zwischen Personalstärke 20 feste Mitglieder 1 Abteilungsleiter (frei) 1 stellvertretender Abteilungsleiter (frei) 3 Projektleiter (3/3 frei) 15 Forschende (15/15 frei – davon 3/3 frei in der Schattenforschung) Alle verfügen über Das NID hat herausgefunden, dass ein Enzym den Organismus der Vampire am Laufen hält und, dass Vampire dieses nur über die Aufnahme von Blut generieren können. Ebenso bekannt ist, dass dieses Enzym stark auf Ultra Violette Strahlung reagiert und daher auch die Schwäche der Vampire gegen Sonnenlicht kommt. Vampirfreundliche Forschung Derzeit wird, noch ohne nennenswerte Ergebnisse, daran geforscht, ob dieses Enzym sich auch künstlich herstellen lässt. Ebenso wird untersucht, ob es Tierarten gibt, durch deren Blut das Enzym ebenso gut gebildet werden kann wie durch Menschen. Vampirfeindliche Forschung Es wird getestet, wie das Enzym gestört werden kann. Ebenso wird untersucht, ob auch künstliches UV-Licht sich im Kampf gegen einen Vampir einsetzen lässt und in welcher Intensität dies geschehen müsste, um einen Effekt zu haben und wie stark dieser ist. Ebenso wird an Waffen geforscht, mit denen Vampire vorübergehend ausgeschaltet werden können, ohne sie zwangsweise zu töten. Schattenforschung Unter der Hand und ohne die Kenntnis der Leiter des Institutes wird daran geforscht, wie sehr das Enzym zerstört werden kann, ehe der Vampir daran verstirbt und welche Stadien der Vampir zuvor durchläuft. Ebenso wird auch untersucht, welche Schritte notwendig sind, um zu einem Vampir zu werden und ob es dafür einen noch lebenden Erschaffer braucht oder ob dessen Blut genügt. Die Existenz von Wandelwesen ist dem NID bekannt. Derzeit wird mittels Blut- und DNA-Proben von Freiwilligen geforscht, ob und welche genetische Komponente es gibt, die dafür sorgt, dass ein scheinbar gewöhnlicher Mensch dazu in der Lage ist, sich in ein Tier zu verwandeln. Bisherige Forschungen dieser Art laufen allerdings nur sehr langsam und bisher ohne konkrete Ergebnisse. Schattenforschung Es wird untersucht, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, einen Gestaltwandler in und aus seiner Form zu zwingen und welche Auswirkungen es hat, wenn die Wandlung für einen längeren Zeitraum nicht möglich ist. Aktiv wird Blut, Speichel, aber auch Sperma der Werwölfe untersucht, um herauszufinden, ob das Gen, das für die Verwandlung verantwortlich ist, sich isolieren lässt. Auch an der Vererbung des Werwolfluches wird geforscht, obschon auch im NID hierbei erhebliche Zweifel darüber herrschen, ob diese Forschung überhaupt von Erfolg gekrönt sein kann. Vor allem die Selbstheilungskräfte der Werwölfe werden ebenfalls untersucht, bisher ist jedoch noch keine Möglichkeit gefunden worden, diese ohne den Werwolfluch auch auf ein anderes Wesen zu übertragen. Gleichzeitig wird natürlich ebenfalls an Materialien geforscht, mit denen ein Werwolf auch verwandelt eingefangen werden kann. Werwolfreundliche Forschung Freiwillige Probanden testen derzeit, ob bestimmte Psychofarmaka helfen können, die Auswirkungen der Seelenrisse einzudämmen. Ebenfalls werden private, entsprechend gesicherte Gebiete für die Verwandlung bei Vollmond durch das NID bereitgestellt. Nachtsichtkameras helfen dabei, das Verhalten der verwandelten Werwölfe in dieser Zeit zu erforschen. Schattenforschung Hier wird sehr aktiv durch Experimente daran geforscht, wie schnell nach der Verwandlung die Selbstheilungskräfte einsetzen und wie und ob diese sich bei einem Werwolf wieder aushebeln lassen. An ihnen wird nicht geforscht. Es ging auch keine Anfrage an die Hexenzirkel heraus, ob jemand von ihnen sich hierzu freiwillig zur Verfügung stellen würde. Dem NID ist durchaus bewusst, wie deutlich die Hexenverfolgungen den Hexen noch im Gedächtnis sind und berücksichtigt dies. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass der partnerschaftliche Kontakt zu den Zirkeln durch das NID sehr wohl gewünscht ist. Forschungen an Hexen werden daher bereits durch die Führungsebene des NIDs rigoros unterbunden. Die Abteilung Tactical Reactions ist nach außen hin als operative Eingreifeinheit des NID verortet. Offiziell ist sie zuständig für die Bewältigung akuter Gefahrenlagen, die Unterstützung anderer staatlicher Stellen in außergewöhnlichen Situationen sowie den Schutz von Personal, Infrastruktur und sensiblen Einrichtungen. In dieser Funktion tritt die Abteilung als spezialisierter Außendienst auf, der dann eingesetzt wird, wenn reguläre Kräfte nicht ausreichend vorbereitet oder überfordert sind. Die Abteilung ist so positioniert, dass ihre Einsätze jederzeit als notwendige sicherheitspolitische Maßnahme erklärbar bleiben. Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise Faktisch ist die Abteilung die durchsetzende Instanz des NID. Tactical Reactions Kontaktaufnahme & Transparenzgrad Die Abteilung agiert situativ offen. Zuständigkeiten & Überschneidungen Tactical Reactions arbeitet eng zusammen mit o Zieldefinition o Lageeinschätzung o Operative Priorisierung o Bereitstellung spezieller Ausrüstung o Taktische Beratung zu biologischen Besonderheiten o Nachbereitung von Einsätzen o Beseitigung von Spuren und Narrativsteuerung o Einschätzung potenzieller Risiken oder Assets unter Zielpersonen o Absicherung sensibler Personalfragen o Vermittlung bei Einsätzen mit kooperationsbereiten Akteuren o Deeskalation und Nachsorge Umgang mit übernatürlichen Akteuren Die Abteilung unterscheidet strikt zwischen Gefahr und Existenz. Nicht jedes übernatürliche Wesen stellt eine Bedrohung dar. Einsätze zielen daher primär auf: Tödliche Gewalt gilt als Ultima Ratio, wird jedoch nicht ausgeschlossen wenn Grenzen & Grauzonen Die Abteilung operiert in rechtlich hochgradig instabilen Räumen. Zuständigkeiten werden daher situativ ausgelegt und die Einheit verlässt sich auf nachträgliche Legitimation durch Concealment. Fehler, Kollateralschäden oder Fehleinschätzungen werden intern aufgearbeitet, jedoch selten vollständig dokumentiert. Personalstärke 30 feste Mitglieder 1 Abteilungsleiter (frei) 1 stellvertretender Abteilungsleiter (frei) Je 2 Teamleiter (8/8 frei) Je 4 Teams (20/20 frei) Alle verfügen über Die Abteilung Supernatural Relations ist nach außen hin als beratende und koordinierende Stelle für besondere gesellschaftliche und sicherheitsrelevante Schnittstellen verortet. Offiziell befasst sie sich mit der Zusammenarbeit mit externen Akteuren, der Betreuung wissender Personen sowie der internationalen Vernetzung in sicherheitsrelevanten Kontexten. In dieser Funktion tritt Supernatural Relations als diplomatische, vermittelnde Einheit auf, deren Aufgabe es ist, stabile Arbeitsbeziehungen dort aufzubauen, wo klassische staatliche Strukturen an ihre Grenzen stoßen. Tatsächliche Aufgaben & Arbeitsweise Faktisch ist Supernatural Relations die kommunikative Brücke zwischen dem NID und der übernatürlichen Gesellschaft. Die Abteilung: Kontaktaufnahme & Transparenzgrad Supernatural Relations agiert semi-offen. Übernatürliche Akteure wissen in der Regel, dass sie mit einer staatlich angebundenen Organisation interagieren. Damit bleibt der tatsächliche Umfang der Macht, Ressourcen und Eingriffsmöglichkeiten des NID bewusst unbekannt. Die Abteilung tritt in klar definierten Rollen auf: Vermittler, Dienstleister, Ansprechpartner. Gegenüber der unwissenden Öffentlichkeit bleibt Supernatural Relations vollständig unsichtbar. Zuständigkeiten & Überschneidungen Supernatural Relations arbeitet eng zusammen mit: o Bewertung übernatürlicher Netzwerke o Einschätzung interner Machtstrukturen o Kontaktaufnahme mit potenziellen übernatürlichen Mitarbeitenden o Einschätzung von Loyalitätskonflikten o Organisation externer Dozenten o kulturelle Einordnung übernatürlicher Gesellschaften o Vermittlung freiwilliger Probanden o Aushandlung von Forschungskooperationen o Deeskalation vor Einsätzen o Nachsorge und Stabilisierung nach operativen Maßnahmen Dienstleistungen & Einfluss Die Abteilung bietet – offen oder verdeckt – eine Reihe von Dienstleistungen an, darunter: Grenzen & Grauzonen Supernatural Relations bewegt sich in einem hochsensiblen Spannungsfeld, da Kooperation keine Kontrolle ersetzt und Dialog nur selten eine Durchsetzungsmacht zur Folge hat. Die Abteilung weiß, dass sie jederzeit durch Tactical Reactions ersetzt werden kann, wenn Verhandlungen scheitern. Gleichzeitig ist sie für das NID unverzichtbar, da reine Repression langfristig nicht stabilisierend wirkt. Personalstärke 8 feste Mitglieder 1 Abteilungsleiter (frei) 1 stellvertretender Abteilungsleiter (frei) 6 Mitarbeitende (6/6 frei) Alle verfügen über: Ergänzungen und Orte - an Goath - 28.02.2026 LageDas NID befindet sich am Rande des Großraumes Dublin. Das Gebäude liegt nahe der wichtigsten Verkehrsachsen und der militärischen Infrastruktur. Das NID liegt nahe Curragh Camp, dem Herzen der Irish Defence Forces, knappe 50 Kilometer südwestlich von Dublin.
Dort wurde für das National Institute for Defence ein entsprechendes Areal bereitgestellt und durch die Nähe zur M7 besteht eine direkte Verbindung nach Dublin hinein. Auch mit der Bahnlinie Dublin-Cork ist das NID damit hervorragend erreichbar. Äußeres ErscheinungsbildDer sachliche Zweckbau aus Beton, Glas und Stahl ist bei weitem kein architektonisches Wunderwerk. Hohe und große Fensterflächen sorgen in den oberirdischen Gebäudeteilen für natürliches Licht. Insgesamt wurde bei der Konstruktion des Bauwerkes allerdings sichtbar mehr auf Funktionalität geachtet denn auf Effekthascherei.
Man könnte sagen, das Gebäude des NIDs ist äußerlich bemerkenswert unbemerkenswert. Ein ganz gewöhnliches Institutsgebäude, eben, mit 6 oberirdischen Stockwerken, Konferenzräumen, eigener Kantine und Büros. SicherheitssystemeIm NID wird mit mehreren Sicherheitssystemen gearbeitet. Bewaffnetes Sicherheitspersonal wird man auch beim Empfang wahrnehmen können, wenn man weiß, worauf man zu achten hat. Die Sicherheitsbeamten sind gewohnt unauffällig, die Bewaffnung ist nicht offensichtlich. Aber sie ist vorhanden und ein geübtes Auge sieht, dass die unscheinbaren Damen und Herren Waffen unter den Anzugjacken tragen.
Sie gibt es in jedem Stockwerk des Gebäudes, auch wenn sie zahlenmäßig nicht gleichmäßig aufgeteilt sind. Die sicherheitskritischen Bereiche sind durch Schleusensysteme vom öffentlichen Bereich getrennt. Insbesondere die öffentlichen Bereiche, sowie die Korridore der einzelnen Abteilungen und die Kantine sind zudem videoüberwacht. Für andere Bereiche wird die Zugangsberechtigung über Isgus-Karten geregelt. Zusätzlich werden Zugangscodes genutzt, um Bereiche mit spezifischeren Zugangsberechtigungen noch weiter abzutrennen. Jene Bereiche, die das höchste Maß an Geheimhaltung erfordern und für die nur wenige Zugangsberechtigungen vergeben werden, arbeiten außerdem mit Retinascannern. SicherheitsstufenEs gibt 4 verschiedene Sicherheitsstufen im NID.
Sondergenehmigungen werden in Ausnahmefällen vergeben. Aufbau und Ebenen Insgesamt besteht das NID aus 6 oberirdischen Stockwerken und 3 Untergeschossen, sowie einer unterirdischen Garage. Zutritt zu den Untergeschossen ist ausschließlich über den gesonderten Aufzug möglich, über den auch die Konferenzräume des Direktorats erreichbar sind. Das Waffenlager ist stark gesichert und nur mit Isgus-Karte und entsprechendem Zugangscode betretbar. Neben den konventionellen Waffen finden sich hier auch solche, die speziell angefertigte Waffen, die beispielsweise Silber schießen oder übernatürliche Wesen – je nach Spezies - notfalls betäuben können. Der Fuhrpark des NIDs besteht aus unmarkierten Fahrzeugen, einigen gepanzerten SUVs und Spezialfahrzeugen. Unter diesen befinden sich neben einem typischen Überwachungswagen auch ein Wagen, der von jeder beliebigen Nachrichtensendung stammen könnte. Die Tore der Tiefgarage öffnen sich ausschließlich mit der Nutzung der passenden Sicherheitscodes, ebenso wie das Waffenlager nur mit Eingabe dieser betreten werden kann. Satzung des NID - an Goath - 28.02.2026 §1 Auftrag des Instituts (1) Das NID dient dem Schutz der unwissenden Bevölkerung sowie dem Erhalt der gesellschaftlichen, politischen und strukturellen Stabilität der Republik Irland. (2) Dieser Auftrag umfasst ausdrücklich den Schutz vor: §2 Begriff der Stabilität (1) Stabilität im Sinne dieser Satzung bezeichnet den Zustand, in dem: §3 Verhältnis zur Wahrheit (1) Wahrheit ist kein Selbstzweck, sondern ein operatives Mittel. (2) Das NID ist berechtigt, Informationen: (4) Externe Mitarbeiter haben grundsätzliche eine andere Sicherheitsstufe und werden nach Bedarf informiert. (5) Externe Stellen haben zudem keinen Anspruch auf vollständige oder unverfälschte Informationen über Tätigkeiten des NID. §4 Stellung innerhalb staatlicher Strukturen (1) Nach außen hin ist das NID dem Department of Defence unterstellt. (2) Operative Entscheidungen unterliegen ausschließlich der internen Bewertung durch das Direktorium. (3) Weisungen externer staatlicher Stellen sind nur dann bindend, wenn sie: §5 Eigenständige Legitimation (1) Die Legitimation des NID ergibt sich aus der Notwendigkeit seines Bestehens. (2) Eine umfassende externe Kontrolle ist aufgrund des Aufgabenfeldes des NID nicht möglich, ohne den Auftrag selbst zu gefährden. (3) Das NID erkennt an, dass sein Handeln außerhalb klassischer demokratischer Kontrollmechanismen erfolgt, betrachtet diesen Umstand jedoch als unvermeidlich. §6 Verhältnis zu übernatürlichen Gesellschaften (1) Übernatürliche Gesellschaften werden als eigenständige soziale und politische Akteure anerkannt. (2) Das NID strebt keine Kontrolle, Unterwerfung oder Auslöschung übernatürlicher Strukturen an. (3) Ein Eingreifen erfolgt ausschließlich dann, wenn: §7 Ultima-Ratio-Prinzip (1) Stehen mehrere Schutzgüter in unauflösbarem Konflikt, ist der Schutz der Gesamtheit höher zu gewichten als der Schutz des Einzelnen (2) Entscheidungen nach diesem Prinzip sind endgültig und nicht revidierbar (3) Entscheidungen nach diesem Prinzip dürfen dennoch nicht Abschnitt IV widersprechen. §1 Grundstruktur des Instituts (1) Das NID ist hierarchisch organisiert. (2) Entscheidungsgewalt ist nicht gleichmäßig verteilt, sondern verfolgt klar definierten Zuständigkeitsbereichen. (3) Die Organisationsstruktur dient der Effizienz, Geheimhaltung und klaren Verantwortlichkeit. §2 Das Direktorium (1) Das Direktorium ist das oberste Entscheidungsorgan des NID. (2) Es besteht grundsätzlich aus drei Mitgliedern. (3) Das Direktorium (5) Das Direktorium ist keiner internen Kontrollinstanz unterstellt. §3 Abteilungsleitungen (1) Jede Abteilung des NID wird von einer Abteilungsleitung geführt. (2) Jede Abteilungsleitung hat eine Stellvertretung. (3) Die Abteilungsleitung ist dem Direktorium unmittelbar weisungsgebunden. (4) Abteilungsleitungen sind verantwortlich für §4 Stellvertretungen (1) Jede Abteilung verfügt über eine stellvertretende Leitung. (2) Die Stellvertretung übernimmt §5 Abteilungen und Zuständigkeiten (1) Das NID gliedert sich in folgende Abteilungen (3) Überschneidungen der Aufgabenbereiche sind zulässig und ausdrücklich vorgesehen. §6 Zusammenarbeit der Abteilungen (1) Abteilungen arbeiten grundsätzlich vernetzt. (2) Einzelabteilungen handeln nicht isoliert, sofern der Einsatz dies nicht zwingend erfordert. (3) Die fallführende Abteilung ist für (4) Das Direktorium kann jederzeit eine fallführende Zuständigkeit neu zuweisen. §7 Operative Weisungsketten (1) Weisungen erfolgen grundsätzlich entlang der festgelegten Hierarchie. (2) Im operativen Einsatz gilt die Einsatzhierarchie unabhängig von formaler Position. (3) Fachliche Autorität ersetzt keine Weisungsbefugnis. (4) Eigenmächtiges Handeln außerhalb der Weisungskette ist unzulässig. §8 Sicherheitsfreigaben und Wissenstrennung (1) Informationen innerhalb des NID unterliegen dem Prinzip der Wissensminimierung. (2) Mitarbeitende erhalten ausschließlich Zugang zu Informationen, die für ihre Tätigkeit erforderlich sind. (3) Sicherheitsfreigaben werden §9 Interne Loyalität (1) Die Loyalität der Mitarbeitenden gilt dem Institut und dessen Auftrag. (2) Persönliche Moralvorstellungen dürfen operative Entscheidungen nicht beeinträchtigen. (3) Wer sich nicht mit den Grundsätzen des NID vereinbaren kann, gilt als ungeeignet für eine operative Tätigkeit. §1 Meldepflicht (1) Jede Beobachtung, jeder Vorfall und jede Abweichung vom erwartbaren Verlauf ist meldepflichtig. (2) Die Meldepflicht ist abhängig davon, ob: §2 Meldeketten (1) Meldungen erfolgen entlang der festgelegten Hierarchie. (2) Die reguläre Meldekette lautet: §3 Dokumentationspflicht (1) Jeder Einsatz ist vollständig zu dokumentieren. (2) Dokumentationen müssen enthalten: (4) Unvollständige oder geschönte Berichte gelten als Täuschungsversuch. §4 Umgang mit Fehlern (1) Fehler werden nicht sanktioniert, sofern sie: (3) Wiederholte Fehler deuten auf mangelnde Einsatzfähigkeit hin. §5 Disziplinarische Maßnahmen (1) Bei Pflichtverletzungen können folgende Maßnahmen ergriffen werden: (3) Ein Anspruch auf Anhörung besteht nicht. §6 Schwere Pflichtverletzungen (1) Als schwere Pflichtverletzung gilt insbesondere: §7 Geheimhaltung (1) Alle Mitarbeitenden unterliegen einer umfassenden Geheimhaltungspflicht. (2) Diese gilt zeitlich unbegrenzt und auch nach dem Ausscheiden aus dem Institut. (3) Die Weitergabe interner Informationen an unbefugte Dritte gilt als existenzielle Bedrohung für das NID. §8 Ausscheiden aus dem Institut (1) Ein freiwilliges Ausscheiden ist nur unter außergewöhnlichen Umständen möglich. (2) Das Direktorium entscheidet über Art und Umfang der Entbindung. (3) Ehemalige Mitarbeitende unterliegend weiterhin der Geheimhaltung. (4) Verstöße werden verfolgt und unterbunden. §9 Maßnahmen bei Gefährdung der Stabilität (1) Wird eine Person – intern oder extern – als Gefahr für die Stabilität eingestuft, können Maßnahmen zur Neutralisierung ergriffen werden. (2) Diese umfassen unter anderem und nicht zuletzt: §1 Allgemeiner Grundsatz (1) Das NID handelt zum Zwecke der Wahrung der Stabilität, der Geheimhaltung der Existenz des Übernatürlichen sowie des Schutzes der unwissenden Bevölkerung. (2) Der Umgang mit übernatürlichen Spezies erfolgt differenziert, verhältnismäßig und speziesgebunden. (3) Tödliche Gewalt ist kein Standardinstrument, sondern ausschließlich letztes Mittel. (4) Meldeketten sind immer einzuhalten. §2 Vampire (1) Vampire gelten als potenziell hochgefährliche Akteure aufgrund: (3) Ziel ist die vorübergehende Ausschaltung oder Kontrolle des Zieles, nicht unbedingt dessen Vernichtung. (4) Der Einsatz von (5) Eine nachhaltige Ausschaltung (Enthauptung, Verbrennung) ist nur zulässig bei §3 Gestaltwandler (1) Gestaltwandler gelten nicht als primär kämpferische Spezies. (2) Sie sind grundsätzlich als schutzbedürftige Akteure mit erhöhter Eskalationsgefahr einzustufen. (3) Einsätze erfolgen nach der Doktrin Eindämmung – Erschöpfung – Sicherung. (4) Ziel ist die Deeskalation und Sicherung nach Rückverwandlung. (5) Tödliche Gewalt ist organisatorisch unerwünscht und nur zulässig bei §4 Werwölfe (1) Werwölfe gelten als höchste physische Gefahrenstufe im operativen Einsatz. (2) Insbesondere während der Vollmondphase ist von direkter Konfrontation abzusehen, sofern möglich. (3) Einsätzte erfolgen nach der Doktrin Vermeidung – Kontrolle – Ausschaltung. (4) Distanzkampf ist zwingend vorgeschrieben; Nahkampf ist untersagt (5) Tödliche Gewalt ist zulässig, wenn: §5 Hexen (1) Hexen sind keine Zielgruppe für operative Kampfmaßnahmen. (2) Es existiert keine Kampfdoktrin gegen Hexen. (3) Fälle, in denen Hexen aktiv beteiligt sind, fallen primär in die Zuständigkeit der Abteilungsleiter von (5) Zwangsmaßnahmen, Festsetzungen, Forschungszugriffe oder bewaffnete Eskalationen sind untersagt. (6) Tactical Reactions darf ausschließlich (7) Eigenmächtige Gewaltanwendung gegen Hexen stellt eine schwere Pflichtverletzung dar und führt zu Sanktionen. §6 Menschen (1) Unwissende Menschen sind unter allen Umständen zu schützen. (2) Wissende Menschen unterliegen der Bewertung durch Intelligence und Concealment. (3) Ziel ist: §7 Melde- und Dokumentationspflicht (1) Jeder Einsatz gegen übernatürliche Spezies ist vollständig zu dokumentieren. (2) Abweichungen von der jeweiligen Speziesdoktrin sind gesondert zu begründen. (3) Wiederholte Abweichungen gelten als Indiz für mangelnde Einsatzfähigkeit. §1 Grundsatz der Auswahl (1) Das NID rekrutiert nicht öffentlich. (2) Eine freie Bewerbung ist nur in besonderen Fällen möglich. (3) Mitarbeitende werden ausschließlich (4) In Sonderfällen kann die Auswahl durch Tactical Reactions erfolgen, diese müssen einen geeigneten Kandidaten ohne weitere Informationen an die Person an Recruitment überführen. §2 Voraussetzung für Rekrutierung (1) Eine Rekrutierung setzt voraus: (3) Zweifel an der Loyalität wiegen schwerer als Zweifel an der Kompetenz. (4) Es kann Einzelfallentscheidungen geben, die vom Direktorium getroffen werden. §3 Hintergrundprüfung (1) Jede Zielperson wird vor Kontaktaufnahme umfassend überprüft. (2) Die Prüfung umfasst insbesondere: (4) Die Zielperson wird über Art und Umfang der Prüfung nicht informiert. §4 Kontaktaufnahme und Verpflichtung (1) Die Kontaktaufnahme erfolgt verdeckt und kontrolliert. (2) Die Mitarbeit im NID beruht formal auf Freiwilligkeit. (3) Eine Ablehnung entbindet nicht von der Geheimhaltung. (4) In Fällen besonderer Relevanz kann eine Mitarbeit nahegelegt werden. §5 Ausbildung und Einarbeitung (1) Jede neu aufgenommene Person durchläuft eine verpflichtende Ausbildung. (2) Die Ausbildung umfasst: §6 Bewertung während der Ausbildung (1) Die Ausbildung dient zugleich der fortlaufenden Eignungsprüfung (2) Beurteilt werden insbesondere: (4) Ein Abbruch zieht die dauerhafte Entfernung aus dem Institut nach sich. §7 Umgang mit Wissenden und Übernatürlichen (1) Wissende Menschen und übernatürliche Wesen können rekrutiert werden. (2) Sie unterliegen denselben Prüf- und Loyalitätsanforderungen wie menschliche Mitarbeitende (3) Eine Zugehörigkeit zu einer übernatürlichen Gesellschaft begründet keinen Sonderstatus (4) Dozententätigkeiten oder projektbezogene Zusammenarbeit begründen kein reguläres Arbeitsverhältnis. §8 Eignung und Ungeeignetheit (1) Eignung ist kein dauerhafter Zustand. (2) Mitarbeitende gelten als ungeeignet wenn sie: (4) Die Eignung aller Mitarbeitenden wird regelmäßig überprüft. (5) Gesundheitschecks sind für alle Mitarbeiter verpflichtend. (6) Psychologische Bewertungen können jederzeit angeordnet werden. (7) Verweigerung der letzten beiden Punkte gelten als Eignungsmangel. §1 Grundsatz der Zusammenarbeit (1) Das NID arbeitet mit externen Stellen ausschließlich zweckgebunden zusammen (2) Kooperationen dienen der Wahrung der Stabilität und nicht der Transparenz. (3) Eine Zusammenarbeit begründet keine Weisungsbefugnis externer Akteure gegenüber dem NID. §2 Nationale staatliche Stellen (1) Eine Zusammenarbeit mit nationalen Behörden ist zulässig, insbesondere mit (3) Externe Stellen erhalten ausschließlich jene Informationen, die zur Erfüllung ihres Teilauftrages erforderlich sind. (4) Die Existenz des Übernatürlichen wird gegenüber nationalen Stellen nicht offengelegt. §3 Internationale Kooperation (1) Das NID kann mit vergleichbaren Organisationen im Ausland kooperieren. (2) Internationale Kooperationen bedürfen einer Genehmigung durchs Direktorium. (3) Der Austausch von Informationen erfolgt selektiv und unter Wahrung nationaler Interessen. (4) Eine Offenlegung interner Strukturen oder Entscheidungsprozesse ist ausgeschlossen. §4 Zusammenarbeit mit übernatürlichen Akteuren (1) Eine Kooperation mit übernatürlichen Gesellschaften, Clans, Zirkeln oder Einzelpersonen ist zulässig. (2) Ziel der Zusammenarbeit ist (4) Bestehende Machtstrukturen der übernatürlichen Gesellschaft sind zu respektieren, sofern sie die Stabilität nicht gefährden. In diesem Fall gilt Abschnitt IV. §5 Externe Wissende (1) Wissende Menschen außerhalb des NID können unterstützend eingebunden werden. (2) Diese Zusammenarbeit erfolgt: (4) Ein Anspruch auf dauerhafte Zusammenarbeit besteht nicht. §6 Informationsaustausch (1) Der Informationsaustausch mit externen Stellen erfolgt kontrolliert. (2) Intelligence ist für die Bewertung, Filterung und Freigabe externer Informationen zuständig. (3) Nicht autorisierter Informationsaustausch stellt eine schwere Pflichtverletzung dar. §7 Abbruch von Kooperationen (1) Kooperationen können jederzeit und ohne Begründung beendet werden. (2) Ein Abbruch erfolgt insbesondere, wenn §1 Grundsatz der Ausnahme (1) Diese Satzung bildet den verbindlichen Handlungsrahmen des NID. (2) Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen sind zulässig, sofern sie der Wahrung der Stabilität dienen. (3) Eine Ausnahme begründet keinen Präzedenzfall. §2 Notfalllage (1) Eine Notfalllage liegt vor, wenn: (3) Eine Ausnahme begründet keinen Präzedenzfall. §3 Erweiterte Befugnisse im Notfall (1) In einer festgestellten Notfalllage ist das Direktorium befugt (3) Die Dauer der erweiterten Befugnisse ist auf das notwendige Maß zu beschränken. §4 Delegation von Sondervollmachten (1) Das Direktorium kann Sondervollmachten zeitlich begrenzt delegieren. (2) Die Delegation erfolgt §5 Umgang mit Regelkonflikten (1) Stehen mehrere Regeln dieser Satzung in Konflikt, gilt grundsätzlich das Abschnitt IV nicht aufgehoben werden darf. (2) Die Entscheidung über den Vorrang obliegt dem Direktorium. (3) Abschnitt IV kann nur nach Absprache mit dem Direktorium umgangen werden und bedarf einer einstimmigen Zustimmung des Direktoriums. (4) Eine nachträgliche Überprüfung ist nicht zwingend vorgesehen. §6 Interne Auslegungshoheit (1) Die verbindliche Auslegung dieser Satzung obliegt ausschließlich dem Direktorium. (2) Abweichende Interpretationen durch Abteilungen oder Einzelpersonen sind unzulässig. (3) Zweifel an der Auslegung sind intern zu klären und rechtfertigen keine Handlungsverweigerung. §7 Nachträgliche Bewertung (1) Maßnahmen, die im Rahmen von Sonderregelungen getroffen wurden, können nachträglich bewertet werden. (2) Die Bewertung dient §D1 Stellung des Direktoriums (1) Das Direktorium ist oberste Entscheidungsinstanz des NID. (2) Es ist keinem internen oder externen Kontrollorgan rechenschaftspflichtig. (3) Entscheidungen des Direktoriums besitzen unmittelbar Wirkung. §D2 Zusammensetzung und Rollen (1) Das Direktorium besteht aus drei Mitgliedern. (2) Die Mitglieder nehmen folgende Rollen ein §D3 Entscheidungsfindung (1) Entscheidungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. (2) Bei akuter Notfalllage genügt die Entscheidung eines einzelnen Direktors. (3) Nachträgliche Zustimmung ist nicht erforderlich. §D4 Notfallpläne (Direktoriumsebene) Notfallstufe 1 – Lokale Destabilisierung o Operative Leitung durch Abteilungen o Direktorium übernimmt operative Weisungen und Delegation von Sondervollmachten o Aussetzung regulärer Satzungsteile o Vollmacht an Tactical Reactions o Priorität: Eindämmung um jeden Preis und Krisensitzung mit weisungsbefugten Personen der entsprechenden Spezies §D5 Letztentscheidung (1) Das Direktorium kann jede bestehende Regel außer Kraft setzen. (2) Entscheidungen sind endgültig. (3) Verantwortung wird kollektiv getragen. Isolation Gezielte Trennung des Ziels von: Schwächung Zeitlich begrenzte Reduktion der Fähigkeiten des Ziels durch: Fixierung Physische oder situationsbedingte Sicherung des Ziels: Eindämmung Begrenzung der Auswirkungen eines Vorfalls: Ausschaltung Nachhaltige Beendigung der Gefährdung: Kontrolle Gezielte Unterlassung einer direkten Konfrontation durch: Vermeidung Gezielte Unterlassung einer direkten Konfrontation durch: Zivile & Geheimdienststruktur (ohne militärische Ränge) Militärisch strukturierte Bereiche Tactical Reactions Zivile Abteilungen Tactical Reaction Dazu kommen: Direktorium 11.000 IR£ |